Der Whirlpool - die große "Gefahr" im Baurecht?

Die Bauordnungen in Österreich sind teils für Überraschungen gut:

in Vorarlberg wurde kürzlich vom Landesverwaltungsgericht festgestellt, dass Whirlpools mit einem Volumen von rund 950 Litern gefährlich sind. Sehr gefährlich: die Sicherheit oder die Gesundheit von Menschen oder die Verkehrssicherung würden gefährdet, Nachbarn könnten (durch Lärm) belästigt werden. Nicht nur eine Anzeigepflicht, sondern gar eine Bewilligungspflicht liege vor.

(Zumindest einzelne) Bauabteilungen von Gemeinden legen dieses Judikat mittlerweile so aus, dass das Aufstellen eines Whirlpools nicht nur auf dem Balkon (so wie im Ausgangsfall), sondern auch auf der Terrasse oder im Garten eines Bauverfahrens bedarf.

Ein Vergleich in andere Bundesländer amüsiert beinahe:

Tirol: mobile offene Schwimmbecken mit einem Füllungsvermögen von bis zu 10.000 Litern fallen nicht unter die Bestimmungen der Tiroler Bauordnung.

Wien: ein Abstand von 3 m zur Nachbargrenze ist einzuhalten, dann ist ein Becken mit einem Volumen von bis zu 60.000 Litern unproblematisch, so das Becken nicht mehr als 1,5 m über das Gelände hinausragt. Besonders kreativ: ein Whirlpool wird dort als "Möbelstück" angesehen - baurechtlich gänzlich uninteressant, also nicht einmal eine baurechtliche Anzeige ist erforderlich.

In Niederösterreich und Oberösterreich liegt die "Schmerzgrenze" bei 50.000 Litern bzw. einer Wasserfläche von maximal 50 m² (maximal 1,5 m tief).

Kärnten sieht gar lediglich eine Mitteilungspflicht vor bei einem Volumen von bis zu 80.000 Litern.

Zur Klarstellung: natürlich gilt das Zivilrecht in ganz Österreich. Droht sohin eine konkrete Gefährdung oder liegt eine relevante Lärmbelästigung vor, haben Nachbarn die Möglichkeit, sich dagegen zu wehren. Für einen Whirlpool mit einem Volumen von 950 Litern, der im Baumarkt wenige hundert Euro kostet und in wenigen Minuten auf- und abgebaut ist, ein "großes baurechtliches Büro" aufzumachen, ist dann aber vielleicht doch etwas über´s Ziel hinausgeschossen.

Ich werde im Rahmen meiner Tätigkeit als Landtagsabgeordneter des Vorarlberger Landtags versuchen, diese Thematik und auch einige andere in der nun anstehenden Überarbeitung des Vorarlberger Baugesetzes einzubringen und hoffe, dass manches vereinfacht werden kann. Wer weitere Ideen für Vereinfachungen hat ist eingeladen, sich gern bei mir zu melden!

Kurt Reindl hat sich für den ORF des Themas angenommen. In der Sendung ORF Konkret wurde die "Gefahrenlage" hier kreativ dargestellt. (1 Monat lang abrufbar)

Auch VorarlbergHeute hat sich des Themas angenommen und hat einen Ausschnitt wiedergegeben. (1 Monat lang abrufbar)

(Autor: RA Dr. Clemens Ender)