Strafrecht - Handysicherstellung neu geregelt

Parlamentskorrespondenz Nr. 1099 vom 11.12.2024

Gesetzespaket zur Handysicherstellung Strafprozessordnung wird etwa auch zur Verfahrensbeschleunigung reformiert

Wien (PK) – Eine breite Mehrheit von ÖVP, SPÖ, NEOS und Grünen hat sich im Nationalrat für den aktuellen Initiativantrag von ÖVP und Grünen zur Neuregelung der Handysicherstellung ausgesprochen. Die neuen Bestimmungen für die Sicherstellung und Auswertung von Handys und anderen Datenträgern haben damit gerade noch rechtzeitig vor dem Auslaufen der geltenden Bestimmungen das Plenum passiert. Denn aufgrund eines Urteils des Verfassungsgerichtshofs (VfGH) ist die Neuregelung der Materie bis 1. Jänner 2025 erforderlich. Die entsprechende Strafprozessreform enthält unter anderem auch Maßnahmen zur Beschleunigung von Verfahren und zur Verbesserung des Opferschutzes.

Handysicherstellung und StPO-Reform

Laut der Vorlage von ÖVP und Grünen wird die Beschlagnahme von Datenträgern wie etwa Handys oder Laptops und Daten künftig einer vorherigen richterlichen Genehmigung bedürfen. Generell soll die Sicherstellung solcher Datenträger als neue Ermittlungsmaßnahme von der Sicherstellung von anderen Gegenständen getrennt werden. Ohne richterliche Bewilligung bestehen bleiben soll die bisherige Möglichkeit der Sicherstellung etwa von Handys zu materiellen Zwecken sowie von punktuellen Daten aus dem öffentlichen Raum wie etwa Bilder von Überwachungskameras.

Ermöglicht wird die Beschlagnahme auch von Daten in der Cloud bzw. sonstigen Servern. Eng definierte Ausnahmen von der richterlichen Vorabbewilligung soll es bei Gefahr im Verzug geben.

Die Verwertung von Zufallsfunden soll weiterhin erlaubt bleiben, wobei auch hier der Zugriff auf das jeweilige richterlich genehmigte Datenausmaß begrenzt bleiben soll. Zur Umsetzung der richterlichen Entscheidung soll ausschließlich eine Arbeitskopie der Daten verwendet werden. Der Kriminalpolizei und der Staatsanwaltschaft soll eine Einsichtnahme damit nur in jene Daten zukommen, die der gerichtlichen Bewilligung entsprechen. Festgelegt werden weiters Beteiligungsmöglichkeiten von Beschuldigten und Opfern bei der Selektion von "erheblichen Tatsachen" und entsprechende Informationspflichten der Behörden.

Darüber hinaus beinhaltet das von ÖVP und Grünen vorgelegte Strafprozessrechtsänderungsgesetz 2024 eine Reform der Strafprozessordnung (StPO) - unter anderem zur Stärkung des Opferschutzes, zur Prozessbegleitung für minderjährige Zeugen von Gewalt sowie für einfachere Verfahrensregeln für Opfer von Hass im Netz. Außerdem ist im Sinn der Verfahrensbeschleunigung geplant, die Höchstdauer des Ermittlungsverfahrens von drei auf zwei Jahre herabzusetzen. Für Verfahren wegen häuslicher Gewalt sollen künftig bei den Bezirksgerichten und Gerichten erster Instanz Spezialzuständigkeiten verankert werden. Anpassungen sind unter anderem auch im Bereich Cyberkriminalität sowie zu Kryptowerten vorgesehen. Als Verbesserung im Opferschutz wird außerdem hervorgehoben, dass künftig gegen Anzeigerücklegungen vorgegangen werden könne und es ab Tag eins Akteneinsicht gebe.